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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 3647/99

Datum:
30.11.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 3647/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1130.2A3647.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 1690/99
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 24.000,00 DM festgesetzt.

 
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