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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 2346/99

Datum:
31.10.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 2346/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1031.2A2346.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 8779/94
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 24.000,00 DM festgesetzt.

 
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