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Oberverwaltungsgericht NRW, 22 A 4547/96

Datum:
21.03.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
22. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 A 4547/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0321.22A4547.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 K 5047/94
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das erstinstanzliche Urteil wirkungslos. Im Übrigen und soweit sich das Verfahren nicht bereits in erster Instanz erledigt hat, wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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