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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 124/00.AK

Datum:
05.05.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 124/00.AK
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0505.20B124.00AK.00
 
Tenor:

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu gleichen Teilen. Der Streitwert wird bis zur Verbindung in den Verfahren OVG NRW 20 B 123/00.AK, 20 B 124/00.AK, 20 B 125/00.AK und 20 B 126/00.AK auf jeweils 10.000,-- DM, für die Zeit danach auf 40.000,-- DM festgesetzt.

 
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