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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 573/00

Datum:
09.05.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 A 573/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0509.20A573.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 7204/98
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 24.000 DM festgesetzt.

 
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