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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 300/99

Datum:
13.09.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 300/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0913.19A300.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 6599/98
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13. November 1998 ist wirkungslos.

Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge jeweils selbst; der Kläger trägt die Gerichtskosten beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.000,- DM festgesetzt.

 
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