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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 227/00

Datum:
26.05.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 227/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0526.18B227.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 8 L 1633/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Aussetzungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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