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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 1585/00

Datum:
26.10.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 1585/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1026.17B1585.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 12 L 1928/00
 
Tenor:

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird - zugleich in Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für beide Rechtszüge auf jeweils 2.000,-- DM festgesetzt.

 
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