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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 855/99

Datum:
21.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 855/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0621.16E855.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 K 637/99
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der angefochtene Beschluss geändert und der Gegenstandswert auf einen Betrag bis 90.000 DM festgesetzt. Die Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

 
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