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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 249/00

Datum:
08.05.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 249/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0508.16E249.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 K 220/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 3.676,50 DM festgesetzt.

Das Verfahren ist gerichtskostenfreien.

 
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