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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 725/00

Datum:
12.09.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 725/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0912.16B725.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 L 618/00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin B. aus M. beigeordnet, soweit sie mit dem Rechtsmittel die Bewilligung von laufender Sozialhilfe in Höhe von 80% des für sie geltenden Regelsatzes, der Hälfte der laufenden Unterkunfts- und Heizkosten sowie der (ungekürzten) Beiträge ihrer Krankenversicherung, jeweils für den Zeitraum vom 15. März 2000 bis zum Ende des Monats der Beschwerdeentscheidung, erstrebt. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Rechtsmittelverfahrens.

 
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