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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 485/00

Datum:
27.04.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 485/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0427.16B485.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 315/00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. aus B. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens jeweils zu einem Viertel.

 
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