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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 180/00

Datum:
01.03.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 180/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0301.16B180.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 L 3056/99
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens zu gleichen Teilen.

 
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