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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1712/00

Datum:
13.12.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1712/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1213.16B1712.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 L 1262/00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird ab 7. Dezember 2000 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt W. aus N. beigeordnet.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang für die Meisterprüfung im Orthopädieschuhmacher-Handwerk, Teil I und II, - in Vollzeitform - ab 1. September 2000 Förderungsleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

 
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