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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 5149/00

Datum:
22.11.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 5149/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1122.16A5149.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 18 K 2281/97
 
Tenor:

Dem Kläger wird hinsichtlich der Nichteinhaltung der Frist zur Stellung des Zulassungsantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

 
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