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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1903/00

Datum:
24.10.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 1903/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1024.16A1903.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 6793/98
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 18. Dezember 1997 und des Widerspruchsbescheides des Landesamtes für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1998 verpflichtet, dem Kläger für sein Magisterstudium der Germanistik an der R. -Universität B. im Bewilligungszeitraum Oktober 1997 bis September 1998 Ausbildungsförderung im Wege eines Bankdarlehens gemäß § 18c BAföG zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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