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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 911/00

Datum:
27.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 911/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0627.15B911.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 4 L 441/00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertentscheidung unter Nr. 2 geändert. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,-- DM festgesetzt.

 
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