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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 57/00

Datum:
06.10.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 57/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1006.14A57.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4565/95
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Kläger abgelehnt.

Die außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.000,- DM festgesetzt.

 
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