Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 694/00

Datum:
03.08.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 694/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0803.13A694.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 9310/97
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 8. September 1997 und deren Widerspruchsbescheid vom 6. November 1997 werden aufgehoben, soweit dem Kläger darin das Herstellen auch von solchen Arzneimitteln untersagt wird, die er nicht an andere abgibt oder sonst in Verkehr bringt.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 5/6, die Beklagte zu 1/6. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte ganz.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank