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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3499/99

Datum:
16.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 3499/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0616.13A3499.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 916/99
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 14. April 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Juli 1998 und der Neufassung vom 18. Juni 1999 insoweit aufgehoben, als der Klägerin darin aufgegeben wird, auch das im Treppenhaus im Gebäudes H. straße in M. angebrachte Werbeschild mit Hinweis auf die V. apotheke zu entfernen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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