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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 178/99

Datum:
22.03.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 A 178/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0322.13A178.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 5929/97
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für das erstinstanzliche Verfahren bis zur Verbindung für das Verfahren 1 K 5929/97 auf 1 Mio. DM und für das Verfahren 1 K 6102/97 auf 4 Mio. DM und für das Verfahren danach sowie für das Berufungsverfahren auf jeweils 5 Mio. DM festgesetzt.

 
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