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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 B 1186/00

Datum:
13.10.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 B 1186/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:1013.11B1186.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 777/00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1., zu 2. und zu 3. tragen die im Zulassungsverfahren entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu je einem Drittel; die Antragsteller zu 3. haften für ihren Kostenanteil als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 30.000,- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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