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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 3721/98.A

Datum:
20.01.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 A 3721/98.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0120.11A3721.98A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 810/92.A
 
Tenor:

Das Urteil wird im angefochtenen Umfang geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit er Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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