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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 959/99

Datum:
31.01.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 959/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0131.10B959.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 722/99
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene zu 1.. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- DM festgesetzt.

 
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