Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 939/00

Datum:
11.09.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 939/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0911.10B939.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 968/00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Beigeladenen durch sofort vollziehbare und mit Zwangsgeldandrohung zu versehende Bauordnungsverfügung die Stilllegung der Arbeiten zur Errichtung eines rückwärtigen Anbaus an das Haus M. straße 11 in E. (Gemarkung R. Flur 4 Flurstücke 329, 330) aufzugeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 7.500,- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank