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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 906/00

Datum:
28.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 906/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0628.10B906.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 1474/00
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 DM festgesetzt

 
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