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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 853/00

Datum:
20.06.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 853/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0620.10B853.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 965/00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 DM festgesetzt.

 
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