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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 208/00

Datum:
15.02.2000
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 208/00
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2000:0215.10B208.00.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 2861/99
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 20.000,00 DM festgesetzt.

 
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