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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1488/99

Datum:
20.09.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1488/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0920.7B1488.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1410/99
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Versiegelung der Kellerwohnungen Nr. 1 und 2 (Bezeichnung wie in der "Versiegelungsbestätigung" vom 25. Mai 1999) des Hauses T.--------straße 58a in L. wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.

 
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