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Oberverwaltungsgericht NRW, 3 E 853/97

Datum:
09.03.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 E 853/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0309.3E853.97.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 8259/92
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit der Beschwerdeführer die Beschwerde zurückgenommen hat. Im übrigen wird die Beschwerde auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 300,-- DM festgesetzt.

 
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