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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 635/99

Datum:
22.07.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 635/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0722.2B635.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 7 L 297/99
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je einem Drittel.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.000,00 DM festgesetzt.

 
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