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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 2769/98

Datum:
10.03.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 B 2769/98
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0310.2B2769.98.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 3149/98
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Zulassungsverfahren wird abgelehnt.

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Drittel.

Der Streitwert wird auf 12.000,-- DM festgesetzt.

 
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