Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 22 E 416/99

Datum:
01.06.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
22. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 E 416/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0601.22E416.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 11481/96
 
Tenor:

Die Beschwerde wird verworfen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je einem Fünftel. Die außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 600,-- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank