Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 2007/98

Datum:
05.08.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 2007/98
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0805.20B2007.98.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1357/98
 
Tenor:

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der angefochtene Beschluß wie folgt gefaßt wird:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 4. April 1998 in der Fassung der Änderungsverfügung vom 31. August 1998 wird wiederhergestellt, soweit der Antragstellerin darin für den Fall, daß sie in der Verfügung näher bezeichnete Abfälle mit anderen Abfällen vermischt sammelt, aufgegeben worden ist, das gesamte Abfallgemisch der Stadt G. zur Entsorgung zu überlassen, und angeordnet, soweit ihr darin für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens auf 600,-- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank