Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 356/97

Datum:
27.07.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 356/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0727.16A356.97.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 2693/95
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert.

Der Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung seines Bescheides vom 24. November 1994 und des Widerspruchsbescheides des Oberkreisdirektors des Kreises H. vom 6. Juni 1995 verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum vom 21. November 1994 bis zum 31. Januar 1995 Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von monatlich 544,- DM (Regelsatz zuzüglich anteiliger Unterkunftskosten) zu gewähren.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen zu 5/8, der Kläger zu 3/8.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank