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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 1312/98

Datum:
27.05.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 1312/98
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0527.13A1312.98.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3299/96
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 24. Mai 1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung D. vom 4. Juni 1996 verpflichtet, dem Kläger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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