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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 573/99

Datum:
26.04.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 573/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:0426.10B573.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 2001/98
 
Tenor:

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.

 
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