Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 3 A 5078/94

Datum:
04.11.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 A 5078/94
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:1104.3A5078.94.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1979/90
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten hinsichtlich eines Teilbetrages von 236,37 DM für in der Hauptsache erledigt erklärt haben; insoweit ist der angefochtene Gerichtsbescheid wirkungslos.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die gesamten Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstre- ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank