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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 2930/97

Datum:
13.02.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 2930/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:0213.20B2930.97.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 5223/97
 
Tenor:

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Damit erledigt sich der Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 165.000,-- DM festgesetzt.

 
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