Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 2242/98

Datum:
29.12.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 2242/98
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:1229.16B2242.98.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 L 3038/98
 
Tenor:

Die Anträge der Antragstellerin und des Antragsgegners auf Zulassung der Beschwerde werden abgelehnt.

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdezulassungsverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin wird verworfen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdezulassungsverfahrens je zur Hälfte. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank