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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 6508/95

Datum:
15.01.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 6508/95
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:0115.16A6508.95.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 21 K 3788/93
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat.

Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. August 1995 ist insoweit wirkungslos.

Die Berufung wird im übrigen zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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