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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 6381/96

Datum:
20.03.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 6381/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:0320.16A6381.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 3141/93
 
Tenor:

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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