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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 247/98

Datum:
29.05.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 247/98
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:0529.12B247.98.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 1422/97
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
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