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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2290/97

Datum:
13.02.1998
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2290/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1998:0213.10B2290.97.01
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 2149/97
 
Tenor:

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Baugenehmigung des Antragsgegners vom 11. Juni 1997 angeordnet wird.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- DM festgesetzt.

 
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