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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 238/97

Datum:
07.02.1997
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 238/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1997:0207.7B238.97.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 20/97
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.

 
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