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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 150/96

Datum:
07.08.1997
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 150/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1997:0807.7A150.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 K 6937/92
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 6.000,-- DM festgesetzt.

 
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