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Oberverwaltungsgericht NRW, 25 A 4445/96

Datum:
23.09.1997
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
25. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 A 4445/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1997:0923.25A4445.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 1 K 207/96
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. Juli 1996 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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