Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 161/97

Datum:
30.10.1997
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 161/97
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1997:1030.13B161.97.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 4667/95
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 29. November 1995 wird wiederhergestellt und bezüglich der Zwangsgeldandrohung angeordnet, soweit dem Antragsteller untersagt worden ist, Briefe an Ärztinnen und Ärzte zu richten, die eine Werbung für Arzneimittel in der der Verfügung als Anlage beigefügten Form enthalten.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank