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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 917/96

Datum:
17.07.1996
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 917/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1996:0717.7B917.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 126/96
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsgegner und die Beigeladene die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller je zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,-- DM festgesetzt.

 
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