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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 2534/96

Datum:
08.11.1996
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 2534/96
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1996:1108.7B2534.96.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 1550/96
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für die Beschwerdeinstanz auf 5.000,-- DM festgesetzt.

 
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